Anwaltspost wegen Musik-Download erhalten? Nicht voreilig unterschreiben!
In Tauschbörsen wie Torrent, eMule oder Bearshare ist es möglich, kostenlos Musik, Hörbücher oder Filme runterzuladen. Rechtlich aber ist die Nutzung von Tauschbörsen illegal und die Rechteinhaber gehen massiv dagegen vor. Über Anwälte fordern sie dann die Zahlung von Schadensbeträgen zwischen 350 EUR (1 Titel) und 1200 EUR (1 Musikalbum) und die Abgabe einer sog. Unterlassungserklärung. Bei Nichtzahlung wird mit Klage gedroht. Eltern erfahren oft erst mit dem Anwaltsschreiben, dass ihr Junior Musik oder Computerspiele aus dem Internet lädt. Dann stellen sich u.a. Fragen wie: Haften die Eltern, wenn Sie keine Kenntnis hatten? oder: Ist der Betrag nicht zu hoch für einen einzigen Titel? Wir können regelmäßig nicht empfehlen, die Forderungen in den Abmahnungen ungeprüft zu erfüllen. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung nicht unverändert unterzeichnet werden.
Unser Rat: 1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. 2. Nicht voreilig unterschreiben. 3. Forderung prüfen & Unterlassungserklärung abändern lassen.
Wir beraten seit über 6 Jahren im Medienrecht. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden. Ausführliche Infos auf:
www.medienrecht-urheberrecht.de
KANZLEI JANKE
Marion Janke, MLE
Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht
Kröpeliner Str. 20a
18055 Rostock
Tel.: 0381 – 877 410 310
Vereinbare Tätigkeiten: Steuerberaterkammer veröffentlicht neue Hinweise
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 19.10.2011 einer stärkeren Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes zugestimmt.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (BT-Drs. 17/6051). Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden außerdem Bestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt, mit dem die Provisionen im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung begrenzt werden. Deutscher Bundestag, PM vom 19.10.2011
info@bbsg-berlin.de
www.bbsg-berlin.de
Pistoriusstraße 103 A
13086 Berlin
Tel. 030 - 979 979 9-0
Fax 030 - 979 979 9-10
Muss die Werbeagentur Markenrechte prüfen?
Eine Werbeagentur erstellte für einen Kunden ein Logo für 770 Euro. Dieser meldete das Logo als Marke an und nutzte es u.a. auf Briefkopf und Homepage. Dann meldete sich eine dritte Firma, die in dem Logo eine Verletzung ihrer Markenrechte sah und den Kunden abmahnte. Folge: Der Kunde durfte das Logo nicht weiter nutzen, musste seine eingetragene Marke löschen und erhebliche Anwaltskosten zahlen. Die Kosten der Abmahnung und für die Erstellung eines neuen Logos verlangte der Kunde nun von der Werbeagentur als Schadensersatz zurück. Die Richter des KG Berlin wiesen die Klage mit Urteil vom 4.2.2011 ab, da vertraglich nicht vereinbart war, dass die Agentur ein Logo frei von Markenrechten Dritter zu liefern hatte. Geschuldet war in diesem Falle nur die Erstellung eines Logos, nicht aber eine Markenprüfung. Eine solche sei bei 770 Euro Auftragshöhe nicht zumutbar. Etwas anderes soll gelten, wenn der Agentur aufgrund der Größe des Auftrages eine Prüfung zuzumuten oder eine solche vereinbart ist.
Unser Tipp: Haftungsklauseln in den Agenturverträgen anpassen und vor Markeneintragung eine umfangreiche Recherche durchführen.
Weitere Infos zum
Markenrecht unter:
www.medienrecht-urheberrecht.de
KANZLEI JANKE
Rechtsanwältin Dr. Stenzel
Kröpeliner Str. 20a
18055 Rostock
Tel.: 0381 – 877 410 310
Vereinbare Tätigkeiten: Steuerberaterkammer veröffentlicht neue Hinweise
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihren Internetseiten drei neue Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Pfleger, Vormund und Betreuer, für die Tätigkeit als Existenzgründungsberater und für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen
veröffentlicht.
Nach Angaben der BStBK beschreiben die Hinweise neben der Tätigkeit und den wesentlichen Rechten und Pflichten des Steuerberaters auch Besonderheiten hinsichtlich der Haftpflichtversicherung und der Abrechnung. Laut Steuerberaterkammer werden mit den neuen Hinweisen insgesamt 18 Tätigkeiten auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten näher dargestellt. Sie böten Berufsangehörigen Orientierung, die beispielsweise das Kanzleiportfolio erweitern oder verändern wollen. Aktualisiert worden seien auch die „Allgemeinen Hinweise für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten“. Die Hinweise sind auf der Seite der BStBK unter „www.bstbk.de/de/presse/publikationen/“ als pdf-Dateien unter dem Unterpunkt „Fachinfos“
abrufbar.
info@bbsg-berlin.de
www.bbsg-berlin.de
Pistoriusstraße 103 A
13086 Berlin
Tel. 030 - 979 979 9-0
Fax 030 - 979 979 9-10
Neues Widerrufsrecht im Onlinehandel
Seit dem 4.8.2011 gilt im Onlinehandel ein neues Widerrufsrecht. Damit dürfen die alten Widerrufsbelehrungen nur noch bis zum 4.11.2011 verwendet werden.
Internethändlern ist jedoch der sofortige Austausch zu empfehlen. Belehren sie nach dem alten Widerrufsmuster, laufen sie Gefahr, Rechte zu verlieren. Wollen z.B. Händler vom Verbraucher bei Rückgabe einer Ware Wertersatz für bestimmte Nutzungen fordern, müssen sie hierüber zuvor ausreichend informiert haben. Belehrungen nach dem alten Muster werden diesen Anforderungen nicht gerecht und der Nutzungswertersatz kann nicht verlangt werden. Händler sollten daher ihre Shops alsbald überarbeiten und der aktuellen Gesetzeslage anpassen. Der Gesetzestext bietet für die Gestaltung der Belehrungen je nach Branche und Ausrichtung des Shops entsprechende Varianten. Bei Übernahme der neuen Musterbelehrungen ist darauf zu achten, dass diese auf den konkreten Online-Shop (z.B. eBay-Shop, Warenhandel) zugeschnitten werden. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder wird die alte Musterbelehrung noch nach Ablauf der Übergangsfrist genutzt, drohen den Händlern Abmahnungen. Diese lassen sich durch eine vorherige rechtliche Prüfung vermeiden.
Weitere Infos zu Internet-Shops und rechtssicherer Webseitengestaltung unter: www.medienrecht-urheberrecht.de
KANZLEI JANKE
Rechtsanwältin Dr. Stenzel
Kröpeliner Str. 20a
18055 Rostock
Tel.: 0381 – 877 410 310
Arbeitszimmer: Trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen beziehungsweise betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. In dem Verfahren beantragte ein Unternehmer den Abzug von 50 Prozent der Kosten für einen jeweils hälftig als Wohnzimmer und zur Erledigung seiner Büroarbeiten genutzten Raum. Das FG gab der Klage grundsätzlich statt. Der Unternehmer beschränkte allerdings die steuerliche Anerkennung der Betriebsausgaben auf 1.250 Euro, da das Wohn-/Arbeitszimmer im Urteilsfall nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellte. Das FG stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aufteilung von gemischt veranlassten Reisekosten vom 21.09.2009 (GrS 1/06). Es hat die Revision zum BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Denn das FG Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 02.02.2011 (7 K 2005/08) eine entsprechende Aufteilung von Wohnraumkosten abgelehnt.
info@bbsg-berlin.de
www.bbsg-berlin.de
Pistoriusstraße 103 A
13086 Berlin
Tel. 030 - 979 979 9-0
Fax 030 - 979 979 9-10
Fremde Fotos rechtlich sicher Verwenden lizentfrei heisst nicht kostenlos!
Bei Fotolia, Aboutpixel und anderen Online-Bildanbietern sind Fotos mittlerweile preiswert erhältlich. Dort fi ndet sich häufig die Angabe „lizenzfreie Fotos.“ Zahlreiche Nutzer nehmen daher irrtümlich an, sie dürften die Bilder ohne Vergütung von der Webseite kopieren und unbeschränkt verwenden.
Aber Achtung „lizenzfrei“ heißt weder kostenlos noch unbeschränkt nutzbar! Vielmehr ist regelmäßig sehr wohl eine Lizenzgebühr zu zahlen. Die Bezeichnung „lizenzfrei“ bedeutet, die Bilder dürfen in allen Medien weltweit genutzt werden. In welcher Größe die Bilder insbesondere gewerblich verwendet werden dürfen,
hängt von der jeweiligen Lizenz ab.
Ferner ist bei jeder Verwendung fremder Fotos der Copyright-Vermerk anzugeben. Bei Bildern der Online-Anbieter besteht das Copyright aus dem Namen des Anbieters und (!) den Namen des Fotografen. Letzteres wird oft übersehen. Hier häufen sich aktuell die Abmahnungen, in denen Fotografen bis zu 800,00 Euro Schadensersatz dafür fordern, dass ihr Name nicht bei der Fotonutzung genannt wurde. Allein die Entschuldigung, Sie hätten es nicht gewusst, lassen die Richter nicht gelten.
Fragen zum Urheber- und Medienrecht?
Ausführliche Infos:
www.medienrecht-urheberrecht.de
Einkommensteuervorauszahlungen: mehr Steuerzahler sind betroffen
Steuerzahler, die in diesen Tagen ihren Steuerbescheid erhalten, werden sich vielleicht darüber wundern, dass neben den Steuern auch Vorauszahlungen festgesetzt werden. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind nunmehr jedoch Arbeitnehmer-Ehepaare etwa mit der Steuerklassenkombination III/V, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt).
Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssten unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund sei eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Danach muss der Arbeitgeber laut BdSt im Lohnsteuerabzugsverfahren eine so genannte Vorsorgepauschale berücksichtigen. Bei der Steuererklärung werde hingegen nicht die Pauschale, sondern die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pfl egeversicherung berücksichtigt.
Seien die tatsächlich geleisteten Beiträge niedriger als die Vorsorgepauschale, so sei zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden und der Steuerzahler müsse dementsprechend Lohnsteuer nachzahlen. In der Regel bekomme er eine Steuervorauszahlung festgesetzt.
Missbrauch des Ebay-Kontos - Wer haftet?
Nach den eBay-AGB haften Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter ihrem Mitgliedskonto vorgenommen werden.Der Bundesgerichtshof nahm eine Haftung des Account-Inhabers für Handlungen Dritter auch an, wenn die Zugangsdaten unzureichend geschützt waren. Nun entschied der BGH hingegen, dass sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen muss, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt das Konto für eine Auktion nutzt (Az. VIII ZR 289/09). Denn auch bei Internet-Geschäften gelten die Regeln des Stellvertretungsrechts, so die Richter. An Erklärungen, die ein anderer für uns abgibt sind wir rechtlich nur gebunden, wenn wir den anderen bevollmächtigt oder die abgegebenen Erklärungen nachträglich genehmigt haben. Das war im aktuellen BGH-Fall nicht gegeben: der Ehemann hat ohne Wissen seiner Frau über deren eBay-Account eine Gastronomieeintrichtung von ca. 30.000 Euro versteigern wollen. Zur bisherigen Rechtsprechung stellt der BGH klar, dass „allein die unsorgfältige Verwahrung der Zugangsdaten“ zum eBay-Konto nicht dazu führe, dass ein eBay-Nutzer für den Missbrauch vertraglich haften müsse.
BGH- Urteil vom 11. Mai 2011
Fragen zu diesem Thema? Ausführliche Infos:
www.medienrecht-urheberrecht.de
Gesundheitsfördernde Massnahmen am Arbeitsplatz
Zum Beispiel bei Massagen oder Stressbewältigung steuerfrei
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Diese sollten hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen.
Ausführliche Infos:
www.bbsg-berlin.de
Zitieren - aber richtig!
Problematisch: Nutzung fremder Texte!
Wie man es nicht macht, haben wir kürzlich an einem prominenten Beispiel erfahren. Wie aber wird richtig zitiert?
Grundregel: Die Zitierfreiheit hat enge Grenzen. Einen fremden urheberrechtlich geschützten Text oder Spruch auf die eigene Homepage oder eigenen Werbeflyer zu setzen ist nicht etwa deshalb erlaubt, weil er in Anführungszeichen steht und der Autor genannt ist. Die Verwendung eines fremden Textes ist als Zitat nur dann rechtlich zulässig, wenn man sich inhaltlich mit dem kopierten Text auseinandersetzt. Soll aber bspw. ein Spruch des Künstlers Karl Valentin lediglich als Motto der eigenen Web bzw. Twitter-Seite dienen, fehlt eine solche inhaltliche Auseinandersetzung. Folge: Die Nutzung ist unzulässig und eine teure Abmahnung möglich.
Nicht geschützt und damit frei verwendet werden können Daten und Fakten sowie Werke von Künstlern, die bereits 70 Jahre tot sind. In der Praxis ist es oft schwierig zu erkennen, ob ein Text ohne rechtliche Risiken nutzbar oder, ob dieser vom Urheberrecht geschützt ist. Gern beraten wir Sie - schnell und unkompliziert. Rufen Sie uns einfach an!
Einen ausführlichen Beitrag „Zitieren – aber richtig“ finden Sie unter:
www.medienrecht-urheberrecht.de
Dienstwagen - die Abrechnung
Genaue Abrechnung auf dem Vormarsch
Für mit dem Dienstwagen vorgenommene Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird in der Regel ein Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeugbruttolistenpreises pauschal erhoben. Diese für viele Steuerzahler ungünstige Regelung hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen nach Angaben des Bundes der Steuerzahler e.V. (BdSt) gekippt. Wie der Steuerzahlerbund mitteilt, ist das Urteil jetzt rechtskräftig, nachdem das Finanzamt seine zunächst eingelegte Revision zurückgezogen hat.
«Das ist gut für alle Nutzer von Dienstwagen, die eine genaue Abrechnung bevorzugen», so der BdSt. Betroffenen Steuerzahlern rät der Verein, ihren Steuerbescheid in dieser Sache offen zu halten. So könnten sie von der Wendung der Finanzverwaltung profitieren. Nach Einschätzung des BdSt dürfte in Kürze dazu auch ein Verwaltungsschreiben erscheinen.
Im zugrunde liegenden Fall hätte der Kläger bei einer genauen Abrechnung knapp 1.000 Euro im Jahr gespart. Bund der Steuerzahler e.V.,PM vom 29.03.2011
BBSG Berlin-Brandenburgische Steuerberatungsgesellschaft mbH
Pistoriusstraße 103 A
13086 Berlin
Tel.: 030/979 979 9 - 0
Fax: 030/979 979 9 -10
Urheberrecht - Gefährliche Irrtümer
Gefährliche Irrtümer im Internet
„Fotos und Texte ohne © oder Copyright-Vermerk darf ich frei verwenden“: Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn das Urheberrecht (ebenfalls irrtümlich oft als Copyright bezeichnet) entsteht nach deutschem Recht automatisch mit Vollendung des Werkes, d.h. mit Betätigen des Kamera-Auslösers, Schreiben des Textes oder Programmieren der Software. Es braucht weder eingetragen zu werden, noch muss es mit einem © gekennzeichnet sein. Zwar ist nicht alles urheberrechtlich geschützt, sondern nur Werke mit einer gewissen Schöpfungshöhe, die also etwas kreativ und nicht ganz banal sind.
Ob diese Bedingung erfüllt ist, entscheidet das Gesetz gänzlich unabhängig davon, ob ein Copyright-Vermerk am Werkstück angebracht ist oder nicht. Auch ohne ©- bzw. Urheberrechtsvermerk können ein Text oder eine Grafi k schutzfähig sein. Fotos sind immer vom Urheberrechtsschutz erfasst - auch ohne ©-Vermerk! Die Nutzung fremder Fotos, Texte etc. außerhalb des privaten Bereichs stellt ohne Zustimmung des Urhebers eine Rechtsverletzung dar. Ein Bild „googlen“ und für die eBay-Auktion einsetzen – das kann teuer werden!
Fragen zum Urheber- und Medienrecht? Ausführliche Infos:
www.medienrecht-urheberrecht.de
Strom- und Gasrechnungen
Verbraucherzentrale hilft bei Einschätzungen
Alle Jahre wieder werden die Jahresabrechnungen der Energieversorger für Strom und Gas zugestellt. Energie ist teuer: Angesichts der Rechnungshöhe fragen sich viele Verbraucher, ob der eigene Energieverbrauch eigentlich „hoch“, „normal“ oder „niedrig“ ist. Die Energieberatung der Neuen Verbraucherzentrale spürt Energielecks in den eigenen vier Wänden im Gespräch auf.
Stromverbrauch: Als energetisch vorbildlich kann ein Haushalt gelten, der (ohne Warmwasser) jährlich höchstens 500 Kilowattstunden (kWh) als Grundmenge für den Haushalt zuzüglich je 500 kWh pro Person verbraucht. Das bedeutet für einen 3-Personen-Haushalt maximal 2.000 kWh. Gasverbrauch: Um einen Vergleichswert zu ermitteln, wird der Jahres-Gasverbrauch, der auf der Rechnung in Kilowattstunden (kWh) angegeben ist, durch die Quadratmeterzahl der Wohnfl äche geteilt. Bei heutigen Gaspreisen sind Werte von 100 bis 150 kWh/m² gerade noch hinnehmbar für Geldbeutel und Umwelt. Ziel sollte es sein, den Verbrauch auf deutlich unter 100 kWh/m² zu senken.
Termin vereinbaren:
09001-363 74 43
für 0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer, oder
0381-208 70 50
Im Netz:
info@nvzmv.de
www.nvzmv.de

